Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 19.03.2008

Rechtsprechung
   KG, 15.08.2008 - 1 W 398/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10137
KG, 15.08.2008 - 1 W 398/08 (https://dejure.org/2008,10137)
KG, Entscheidung vom 15.08.2008 - 1 W 398/08 (https://dejure.org/2008,10137)
KG, Entscheidung vom 15. August 2008 - 1 W 398/08 (https://dejure.org/2008,10137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine weitere Gebühr nach Nr. 3104 bzw. Nr. 3105 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) aufgrund der Erwirkung eines Versäumnisurteils durch einen Rechtsanwalt in einem Termin zur mündlichen Verhandlung für die von ihm vertretene Partei; ...

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1; ; RVG-VV Nr. 3104; ; RVG-VV Nr. 3105; ; ZPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl. 1; ZPO § 344
    Keine weitere Gebühr für die Erwirkung eines Versäumnisurteils nach streitiger Verhandlung im vorangegangenen Termin - Zum Umfang der Kosten der Säumnis bei Aufhebung eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vergütung bei späterem Versäumnisurteil

  • IWW (Kurzinformation)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 51
  • AGS 2008, 591
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.11.2017 - V ZB 152/16

    Rechtsanwaltsgebühren: Behandlung des Verfahrens über den Einspruch gegen ein

    Rechtsfehlerfrei geht das Beschwerdegericht zunächst davon aus, dass das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit sind (allg. Ansicht, vgl. OLG Celle, JurBüro 2016, 414; OLG Koblenz, JurBüro 2010, 584; KG, JurBüro 2008, 647; OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2008 - 17 W 227/08, juris Rn. 12; Beschluss vom 21. Juni 2006 - 17 W 126/06, juris Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 15 RVG Rn. 32; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 22. Aufl., § 15 Rn. 85, § 17 Rn. 44).

    Es entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG, und die ursprünglich aufgrund des ersten Termins angefallene 0, 5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV-RVG geht in der 1, 2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG auf (vgl. KG, JurBüro 2008, 647; OLG Koblenz, MDR 2010, 1494; Herget/Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 344 Rn. 2; Hünnekens, Rpfleger 2004, 445, 451).

  • OLG Köln, 13.11.2017 - 17 W 210/17
    Anders als unter der Geltung des § 38 Abs. 2 BRAGO, wird die Säumnis anwaltsgebührenrechtlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht mehr sanktioniert, da es sich bei dem Verfahren vor und demjenigen nach Erlass des Versäumnisurteils um eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit handelt (OLG Celle AGS 2016, 318; OLG Koblenz AGS 2010, 464; KG AGS 2008, 591; Senat, Beschluss vom 5. November 2008 - 17 W 227/08 - AG Bremen AGkompakt 2010, 69; Hansens RVGreport 2009, 18; Hk-ZPO/Kießling, Rn. 5; Hünnekes Rpfleger 2004, 445, 451; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt u. a., RVG, 22. Aufl., Nr. 3105 VV RVG Rn. 57, 75; Toussaint BeckOK ZPO, Stand: 15.09.2017, § 344 Rn. 3.3; Wieczorek/Schütze/Büscher, Rn. 18; a. A. nur: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2016 - 6 W 79/16

    Kostenfestsetzung: Rechtsanwaltsgebühren bei Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

    Wird gegen ein Versäumnisurteil Einspruch erhoben, so wird dasselbe Verfahren fortgesetzt, es liegt gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit vor (vgl. nur KG Berlin, Beschluss v. 15.08.2008 - 1 W 398/08, JurBüro 2008, 647; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl., § 15 RVG Rn. 32 "Einspruch", Rn. 70 "Versäumnisurteil").
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.03.2008 - 4 WF 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18905
OLG Naumburg, 19.03.2008 - 4 WF 19/08 (https://dejure.org/2008,18905)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.03.2008 - 4 WF 19/08 (https://dejure.org/2008,18905)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. März 2008 - 4 WF 19/08 (https://dejure.org/2008,18905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbestimmung für die im gerichtlichen Verfahren anhängig gewordenen und deshalb für die Verfahrensgebühr und Terminsgebühr maßgeblichen Gegenstände; Voraussetzung einer prozessualen Anhängigkeit der betreffenden Streitgegenstände mittels Antragstellung für den ...

  • rechtsportal.de

    Höhe der Einigungsgebühr im Scheidungsverbundverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1968
  • AGS 2008, 591
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG München, 25.03.2024 - 3 Ta 25/24

    Gegenstandswert, Allgemeiner Feststellungsantrag, Schleppnetzantrag, Rechtskraft

    Denn zum einen unterscheidet sich die Höhe der Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG und Nr. 1003 VV RVG (Anlage 1 zum RVG) i. V. m. § 2 Abs. 2 RVG danach, ob über den Gegenstand der Einigung bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig war oder nicht (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2016 - 6 Ta 29/15 - Rn. 19, 25; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.03.2008 - 4 WF 19/08 - Rn. 3).
  • LAG Hamburg, 26.01.2016 - 6 Ta 29/15

    Vergleichsmehrwert für eine Freistellungsregelung im gerichtlichen Vergleich

    Ohne Gerichtsverfahren fällt eine 1, 5-fache Einigungsgebühr nach VV 1000 der Anlage 1 zum RVG an, mit Anhängigkeit eines identischen Gerichtsverfahrens sinkt die Gebühr nach VV 1003 der Anlage 1 zum RVG auf den einfachen Satz (vgl. etwa OLG Naumburg 19.03.2008 - 4 WF 19/08 - juris).
  • LAG München, 21.12.2023 - 3 Ta 187/23

    Gegenstandswert, Vergleichswert, Vergleichsmehrwert, Hilfsantrag

    Um der unterschiedlichen Gebührenberechnung zu entsprechen, muss der Gegenstandswert für den Vergleich den Wert der Gegenstände, die nicht in diesem Rechtsstreit anhängig, aber zwischen den Parteien streitig oder ungewiss waren und mithin den Vergleichsmehrwert bilden, ausweisen (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2016 - 6 Ta 29/15 - Rn. 19, 25; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.03.2008 - 4 WF 19/08 - Rn. 3).
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